Der Begriff Chefarzt – Abrechnung findet im Gesundheitswesen Verwendung. Zur Rechtfertigung einer persönlichen Leistung muss der Chefarzt das Vorgespräch mit dem Patienten führen und die erforderlichen Untersuchungen sowie die Primärmedikation durchführen. Ist dies nicht der Fall, erhält der Patient lediglich die allgemeinen Leistungen des Krankenhauses und diese sind in den entsprechenden Krankenhausentgelten bereits enthalten. Die vom Patienten erhaltene Leistung durch den Chefarzt wird dementsprechend als Chefarzt – Abrechnung angeführt. Allerdings ist die Chefarzt-Abrechnung für privat-Krankenversicherte Personen zurückerstattbar, wo hingegen die gesetzlich Versicherten die Kosten selbst tragen müssen.