Unter Check up wird die Vorsorgeuntersuchung verstanden, die zur Früherkennung von Krankheiten dient. Es ist tendenziell sinnvoll einen solchen Check up in unbestimmten Abständen durchführen zu lassen um somit einen Überblick über die eigene Gesundheit zu erhalten. Grundsätzlich werden die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Bei Versicherten ab dem 35 Lebensjahr wird alle zwei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Zucker-, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen übernommen. Ab dem 45 Lebensjahr werden Untersuchungen zur Krebsvorhersorge bezahlt.