Zum Bundesverband gehören die Landesverbände der Betriebs-, Innungs-, und Ortskrankenkassen. Nicht dazu gehören die knappschaftlichen Krankenkassen. Bei ihnen übernimmt diese Funktione die Bundesknappschaft. Der Bundesverband soll die Interessen ihrer Mitgliede untersützen und ihnen bei ihren Aufgaben zur Seite stehen.