Eine Zuzahlung für ein Brillengestell gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1997 nicht mehr. Der Versicherte hat die Kosten für das Brillengestell selber zu tragen.
Eine Zuzahlung für ein Brillengestell gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1997 nicht mehr. Der Versicherte hat die Kosten für das Brillengestell selber zu tragen.