Ein Brand im Sinne der Wohngebäudeversicherung muss ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden sein und sich selbst ausbreiten. Der Brandschaden wird von der Versicherung gedeckt.
Ein Brand im Sinne der Wohngebäudeversicherung muss ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden sein und sich selbst ausbreiten. Der Brandschaden wird von der Versicherung gedeckt.