Mit dem Krankenversicherungsantrag erklärt sich der Versicherungsnehmer dazu bereit mindestens 6 Wochen gebunden zu sein. Dies wird als Bindefrist bezeichnet. In dieser Zeit kann der Versicherer den Vertrag bearbeiten und den Vertrag abschließen.
Mit dem Krankenversicherungsantrag erklärt sich der Versicherungsnehmer dazu bereit mindestens 6 Wochen gebunden zu sein. Dies wird als Bindefrist bezeichnet. In dieser Zeit kann der Versicherer den Vertrag bearbeiten und den Vertrag abschließen.