Der Leistungsempfänger aus dem Lebensversicherungsvertrag wird Bezugsberechtigter genannt. Dies ist entweder der Versicherungsnehmer oder eine zusätzlicher Bezugsbereichtigter.
Der Leistungsempfänger aus dem Lebensversicherungsvertrag wird Bezugsberechtigter genannt. Dies ist entweder der Versicherungsnehmer oder eine zusätzlicher Bezugsbereichtigter.