Im Bewertungsausschuss weren die Bwertungsmaßstäbe für ärztliche und zahnärztliche Leistungen festgelegt. Der Bewertungsauschuss besteht aus sieben von der Kassenärtzlichen Bundesvereinigung bestellten Vertretern und je einem Mitglied des Bundesverband der Krankenkasse, der Ersatzkasse und der Bundesknappschaft.