Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schadensansprüchen Dritter, wenn durch betriebliche Tätigkeit ein Schaden entstanden ist. Haften müssen juristische Personen als auch für einzelne Mitarbeiter.
Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schadensansprüchen Dritter, wenn durch betriebliche Tätigkeit ein Schaden entstanden ist. Haften müssen juristische Personen als auch für einzelne Mitarbeiter.