Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Vorsorgeleistung im Falle von Alter, Tod oder Invalidität zu.
Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Vorsorgeleistung im Falle von Alter, Tod oder Invalidität zu.