Ein Beschäftigungsverhältnis besteht dann, wenn man gegen Entgelt oder wegen einer Berufsausbildung beschäftigt ist. Die Beschäftigung muss jedoch nicht-selbständig sein.
Ein Beschäftigungsverhältnis besteht dann, wenn man gegen Entgelt oder wegen einer Berufsausbildung beschäftigt ist. Die Beschäftigung muss jedoch nicht-selbständig sein.