Häufig handelt es sich um Berufsverbände deren Mitglieder überwiegend selbstständig tätig sind. Zu diesen Gruppen gehören zum Beispiel Ärzte, Architekten oder Apotheker. Der Vertrag zur Gruppenversicherung ist vorlagepflichtig und muss jährlich vom Bundesaufsichtsamt überprüft werden.