Grundsätzlich darf sich ein Versicherungnehmer durch eine Versicherungsleistung nicht bereichern. Die Höhe des Schadens darf also den tatsächlichen Wert nicht überschreiten. Dies gilt jedoch nicht bei Summenversicherungen.
Grundsätzlich darf sich ein Versicherungnehmer durch eine Versicherungsleistung nicht bereichern. Die Höhe des Schadens darf also den tatsächlichen Wert nicht überschreiten. Dies gilt jedoch nicht bei Summenversicherungen.