Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen im Gegensatz zum Steuerrecht nicht unbegrenzt an. Der Teil des Lohnes welcher die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet bleibt beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich festgesetzt.
Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen im Gegensatz zum Steuerrecht nicht unbegrenzt an. Der Teil des Lohnes welcher die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet bleibt beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich festgesetzt.