In gewissen Berufssparten besteht eine Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises . Diese Mitführungspflicht besteht bei Beschäftigten des Baugewerbes, Gaststätten, Personen- und Güterbeforderung, Schausteller und Gebäudereinigung. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer hierzu belehren.