Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleitung der privaten Rentenversicherung. Stirbt der Versicherungnehmer vor Erhalt der ersten Rente kann die Rückzahlung der Beiträge vereinbart werden.
Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleitung der privaten Rentenversicherung. Stirbt der Versicherungnehmer vor Erhalt der ersten Rente kann die Rückzahlung der Beiträge vereinbart werden.