Es gibt zwei Arten von Beitragsrückerstattungen: die erfolgsabhängige und die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung besteht ein Versicherte bei Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen einen Anspruch. Anders ist es bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung. Sie ist vom Geschäftsereignis abhängig und bedarf eine Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes.