In der Arbeitslosenversicherung sind folgende Arbeitnehmer beitragsfrei: Arbeitnehmer mit geringfügiger Beschäftigung (§ 27 Abs. 2 SGB III), Arbeitnehmer in unständigen Beschäftigungsverhältnissen (§27 Abs. 3 SGB III) und Arbeinehmer in der Ausbildung.