Beamte sind grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Für diese Berufsgruppe gibt es ein eigenständiges Versorgungsnetz. Ein Teil der Kosten wird von der Beihilfe für Krankenkosten gedeckt.
Beamte sind grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Für diese Berufsgruppe gibt es ein eigenständiges Versorgungsnetz. Ein Teil der Kosten wird von der Beihilfe für Krankenkosten gedeckt.