Die Beihilfeablösungsversicherung ist für Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Rechts gedacht. Wenn ihre Mitarbeiter beihilfeberechtigt sind, könne die Arbeitgeber die Aufwendungen durch Versicherungen rückdecken lassen.
Die Beihilfeablösungsversicherung ist für Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Rechts gedacht. Wenn ihre Mitarbeiter beihilfeberechtigt sind, könne die Arbeitgeber die Aufwendungen durch Versicherungen rückdecken lassen.