Behinderte, die in einer Behinderten- oder Blindenwerkstatt angestellt sind oder in Heimen oder Anstalten tätig sind, unterliegen der Versicherungspflicht. Sie sind also in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Allerdings wird heutzutage der Begriff Behindere durch beispielsweise „Personen mit besonderen Bedürfnissen“ ersetzt. Formen von Behinderungen sind: Sprachbehinderung, geistige Behinderung, psychische Behinderung, körperliche Behinderung oder Sinnesbehinderung. Ursachen hierfür sind von Fall zu Fall unterschiedlich: bedingt durch Krankheiten, körperliche Einflüsse / Schädigungen wie beispielsweise durch einen Unfall, angeborene Behinderungen wie durch vererbbare Defekte. Aber auch durch Alterungsprozesse können derartige Einschränkungen auftreten: Blindheit, Gehörlosigkeit uvm.