Allgemein versteht man den Begriff Beginn der Mitgliedschaft als einen datierten Zeitpunkt, an dem eine Person Teil einer Gruppe wird. Hierfür Beispiele sind: Mitgliedschaft einer Mannschaft, Mitgliedschaft in einem Club oder Verein, Mitgliedschaft bei einer Versicherung etc. Im Versicherungswesen wird mit „Beginn der Mitgliedschaft“ folgendes gemeint: Mit dem Tag an dem die Arbeit aufgenommen wird beginnt die Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigem Arbeitnehmers. Bei Ersatzkrankenkassen gelten andere Regeln. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit wegen Krankheit nicht aufnehmen kann entfällt die Mitgliedschaft.