Es besteht grundsätulich kein Anspruch In der Haftpflichtversicherung auf Zahlung eines Schadens, sondern auf Befreiung von Schadenersatzansprüchen Dritter, die gegen ihn gestellt werden. Dies wird Befreiungsanspruch genannt.
Es besteht grundsätulich kein Anspruch In der Haftpflichtversicherung auf Zahlung eines Schadens, sondern auf Befreiung von Schadenersatzansprüchen Dritter, die gegen ihn gestellt werden. Dies wird Befreiungsanspruch genannt.