Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht einmal erteilt, ist ein Verzicht nicht mehr möglich. Der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Die Befreiung tritt in dem Monat in Kraft in dem die Antragstellung erfolgt. Für Mitglieder der Privaten Versicherung siehe Befreiung von der Krankenversicherungspflicht.