Für die Einwohner im Gebiet der ehemaligen DDR wurde der Basizusatztarif als sinnvolle Ergänzung zum Basistarif für die Chefartzbehandlung im Krankenhaus angeboten. Der Tarif sah einheitliche Leistungen zu einheitlichen Beträgen vor. Die jeweiligen Beiträge waren hierbei nur vom Eintrittsalter abhängig. Es bestand die Möglichkeit den Tarif mit dem Basisspezial oder mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu kombinieren. Mittlerweile ist dieser Tarif veraltet und wird nicht mehr verwendet.