Für Einwohner im Gebiet der ehemaligen DDR gab es für die private Krankenversicherung den Basistarif Spezial. Versicherte konnten medizinisch notwendige Heilbehandlungen in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen. Der Tarif sah einheitliche Leistungen zu einheitlichen Beträgen vor. Die Höhe der Beiträge war hierbei nur abhängig vom Eintrittsalter. Im Jahr 1991 wurde der Tarif aus unternehmenseigenen Kalkulationsgründen umgestellt.