Unter Basisrente wird häufig auch die sogenannte Rürup-Rente gemeint. Bei der Basisrente handelt es sich um eine staatliche Altersvorsorge. Vorteile bei der Basisrente sind zum einen Steuervorteile, Pfändungsschutz, die dazugehörige Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Steuer abgesetzt werden. Mögliche Nachteile sind: Die Leistung wird frühestens bei Vollendung des 60. Lebensjahres gegeben, sofortige Gebühren bei zugezahlten Beiträgen, Verfall des eingezahlten Kapitales bei Tod des Versicherten. Hierbei ist die Basisrente nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt. Die Basisrente bildet sich aus den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen (Rürup-Rente). Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden in drei Schichten abgestuft.