Der Begriff Basispflegesatz wird häufig im Zusammenhang mit der Gesundheitswirtschaft verwendet. Der Basispflegesagz beschäftigt sich mit sämtlichen nicht-medizinischen Kosten und die Aufteilung dieser Kosten, die für die jeweilige Krankenkasse entsteht. Der Basispflegesatz greift nur für die Kostendeckung eines Mehrbettzimmers. Hinzugerechnet wird zusätzlich der Abteilungspflegesatz und pflegerische Leistungen. Krankenhausleistungen, die nicht durch ärztliche und pflegerische Tätigkeiten abgegolten sind, werden durch den Basispflegesatz verrechnet. Beispiel dafür sind Unterkunft und Verpflegung des Patienten.