Der Begriff Basis-Tarif wird im Zusammenhang mit Versicherungen (PKV) verwendet. Hat ein Versicherte bei der privaten Krankenversicherung lediglich einen Basischutz abgeschlossen, dann hat er den Basis-Tarif gewählt Das bedeutet für den behandelnden Arzt, dass Arzthonorare nur bis zum 1,3- bzw. 1,7-fachen Satz erstattet werden. Bei der zahnärztlichen Behandlung wird der 2,0 bzw. 2,3-fache Satz ausgestellt. Der Basis-Tarif in der privaten Krankenversichernug (PKV) muss den Leistungskatalog der gesetzlichen (GKV) nachbilden.