Der Begriff Basis-Card-Spezial wird im Zusammenhang mit PKV-Versicherungen verwendet. Der Basis-Card-Spezial Tarif ist, wie der Name schon vermuten lässt, lediglich ein Basis-Schutz. Hat ein/eine Versicherte/r bei der privaten Krankenversicherung lediglich einen Basischutz, dann bekommt er dementsprechend die sogenannte Basis-Card-Spezial ausgestellt. Das bedeutet dementsprechend für den behandelnden Arzt, dass die Arzthonorare nur bis zum 1,3 bzw. 1,7-fachen Satz erstattet werden. Bei der zahnärztlichen Behandlung wird ebenfalls nur der 2,0 bzw. 2,3-fache Satz ausgestellt.