Der Begriff Bank-Valoren lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Zunächst Bank-Valoren der 1. Klasse: Bank- oder geldwerte Papiere mit unbedingtem Identitätsnachweis. Bank-Valoren der 2. Klasse: So werden Valoren bezeichnet, die im Falle eines Schadens keine Ersatzverfahren erhalten. Mit dem Begriff Bank-Valoren wird vereinfacht auch „Wertgegenstände“ oder „Wertsachen“ gemeint. Mögliche Bank-Valoren sind demnach Wertpapiere, Goldbarren, Immobilien oder aber Wertschmuck. Bei der Kreditvergabe verlangen Banken stets Sicherheiten (Valoren) um eine Garantie zu erhalten, dass verliehenes Kapital auf irgend einem Weg zurück zu dem Kreditgeber gerät.