Sofern nichts anderes vereinbart wurde bezieht sich der Anspruch auf Haftpflichtversicherung nicht im Ausland. Sollte dies erwünscht sein, muss es ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde bezieht sich der Anspruch auf Haftpflichtversicherung nicht im Ausland. Sollte dies erwünscht sein, muss es ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.