Wenn sich Soldaten im Ausland befinden haben sie Anspruch auf angemessene medizinische Versorgung. Grundsätzlich muss zunächst ein Truppenarzt aufgesucht werden. Sollte die medizinische Behandlung durch Truppenarzt nicht ausreichend sein, haben sie die Möglichkeit Ärzte oder Krankenhäuser mit angemessenem Honorar aufzusuchen.