Anders als bei der privaten Krankenversicherung muss der Arzt, auch ohne Einwilligung des Patienten, der Krankenkasse bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse alle Informationen zukommen lassen, die er zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben braucht. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Einwilligung des Patienten notwendig.