Unter Aushilfen versteht man Arbeitnehmer die nur kurzfristig im Unternehmen beschäftigt sind. Sie sind in der Sozialversicherung versicherungsfrei. Um als Aushilfe zu gelten darf der Arbeitnehmer nicht länger als höchstens 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt sein.