Um die Kosten für kleinere bis mittlere Betriebe bei Mutterschaft und Krankheit so gering wie möglich zu halten haben diese die Möglichkeit in eine Ausgleichskasse einzuzahlen. Sie bekommen dafür einen Tiel der von ihnen zu tragenden Lohnfortzahlungskosten zurückerstattet. Um als Klein- bis Mittelbetrieb zu gelten, darf das Unternehmen nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen.