Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, haften Eltern beziehungsweise Aufsichtspersonen für minderjährige Kinder. Kinder bis zum 6. Lebensjahr haften grundsätzliche nie für Schäden.
Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, haften Eltern beziehungsweise Aufsichtspersonen für minderjährige Kinder. Kinder bis zum 6. Lebensjahr haften grundsätzliche nie für Schäden.