Das Sozialministerium gilt grundsätzlich als Aufsicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum übernimmt die Rechtsaufsicht. Das heißt, sie ist für die Einhaltung von Gesetzen zuständig.
Das Sozialministerium gilt grundsätzlich als Aufsicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum übernimmt die Rechtsaufsicht. Das heißt, sie ist für die Einhaltung von Gesetzen zuständig.