Ist eine Forderung des Versicherers rechtskräftig und unbestritten so hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit diese aufzurechnen. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Forderung nicht aus der Beitragspflicht besteht.
Ist eine Forderung des Versicherers rechtskräftig und unbestritten so hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit diese aufzurechnen. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Forderung nicht aus der Beitragspflicht besteht.