Ärztliche Unterlagen müssen in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden. Anders ist es bei Röngenbildern. Sie müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich alle Dokumente 30 aufzuheben, da die Verjährungsfrist für Schadensansprüche von Patienten an den Arzt 30 Jahre beträgt.