In der Pauschale des Allgemeinen Pflegesatz des Krankenhauses sind alle Kosten des Krankenhauses enthalten. Bei einer separaten Abrechnung der ärztlichen Leistung muss der Anteil für ärztliche Leistungen aus dieser Pauschale herausgerechnet werden. Dafür gibt es den sogenannten Arztkostenabschlag.