Grundsätzlich ist der ärztliche Dienst in der Krankenhausleistung vorhanden. Rechnet der Mediziner dies jedoch einzeln ab, muss er den Pflegesatz aus den berechneten Kosten herausnehmen.
Grundsätzlich ist der ärztliche Dienst in der Krankenhausleistung vorhanden. Rechnet der Mediziner dies jedoch einzeln ab, muss er den Pflegesatz aus den berechneten Kosten herausnehmen.