Um eine bevorstehende Erkrankung zu verhindern oder eine bereits bestehende Krankheit zu verbessern haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung den Anspruch auf Arznei- bzw. Verbandmittel. Die Medikamente dürchen jedoch nicht auf der sogennannten Negativliste stehen. Entscheidend ist auch die Verordnung durch einen Arzt oder Zahnarzt.