Wenn die Arbeitsräume in versicherten Räumlichkeiten ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, ist dieses von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz muss also gegebenenfalls erweitert werden.
Wenn die Arbeitsräume in versicherten Räumlichkeiten ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, ist dieses von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz muss also gegebenenfalls erweitert werden.