Ob ein Arbeitsvertag vorliegt oder nicht hat keinen Einfluss darauf, dass Arbeitnhemer versicherungspflichtig sind. Es ist nur entscheidend, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.
Ob ein Arbeitsvertag vorliegt oder nicht hat keinen Einfluss darauf, dass Arbeitnhemer versicherungspflichtig sind. Es ist nur entscheidend, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.