Die private Krankenversicherung sieht vor, dass die Krankentagegeldversicherung an eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit gebunden sein muss. Der Versicherte kann also aus medizinischer Sicht die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Die private Krankenversicherung sieht vor, dass die Krankentagegeldversicherung an eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit gebunden sein muss. Der Versicherte kann also aus medizinischer Sicht die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben.