Ab dem Zeitpunkt an dem über den Antrag auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz entschieden wurde ist eine Arbeitsloser über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert. Hat er jedoch zum Beispiel den Antrag verspätet abgegeben oder dauert die Bearbeitungszeit länger, besteht für die Zeit ohne Leistungen kein versicherungsschutz.