Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben den gleichen Arbeitslosenversicherungsschut wie Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Eine von Mitgliedsunternehmen getragene Interessengemeinschaft übernimmt die Zahlung von Beträgen zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch ergeben sich keine Nachteile für Mitglieder der privaten Krankenversicherung.