Wenn Erwerbslose Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltszahlungen beziehen sind sie automatisch über die Bundesanstalt für Arbeit krankenversichert. Unter bestimmten Bedingungen wird in der Zeit der Arbeitslosigkeit auch in die Rentenversicherung einbezahlt. Bei einer geringfügen Beschäftigung kommt es darauf an, ob der Beschäftigte versicherungspflichtig ist, oder eben nicht.