Wenn ein Arbeitnehmer als versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, weil er die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, muss er vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss für die private Krankenversicherung erhalten. Der Arbeitnehmer hat einen Nachweis es entsprechenden Versicherungsunternehmens vorzulegen.